Den demographischen Wandel als Chance sehen (Von Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. [vdek])
Das Gesundheitssystem muss in Zukunft besser auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung ausgerichtet werden.
Im Jahr 2011 hat das Versorgungsstrukturgesetz die gesundheitspolitische Diskussion dominiert. Wir teilen das wichtige Anliegen der Bundesregierung, die Versorgungsstrukturen zu verändern und für die demografischen Herausforderungen zu rüsten. Das Gesetz unternimmt erste Schritte, um die ärztliche Versorgung auch in strukturschwachen Regionen zu sichern. Erfolg versprechend sind die Schritte aber nicht, da nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Ärzte von der Niederlassung in attraktiven und deswegen ohnehin schon hoch versorgten Regionen abzubringen. Die Bundesländer haben mit dem Versorgungsstrukturgesetz deutlich mehr Mitsprache bei der Versorgungsgestaltung erhalten. Leider wird dadurch das bewährte Prinzip durchbrochen, dass Versorgungsverantwortung auch Finanzierungsverantwortung bedeutet: die Länder dürfen mitreden, müssen aber nicht die finanziellen Konsequenzen ihres Tuns tragen. Die vorgelegten Diskussionspapiere einzelner Bundesländer zu weiteren Gesetzesvorhaben sind auch als Reaktion der Länder auf die Zurückhaltung der Bundesregierung bei zwei weiteren wichtigen Reformvorhaben, die für dieses Jahr angekündigt waren, zu sehen: das betrifft zum einen das Patientenrechtegesetz und zum anderen die Pflegereform.
Pflegeversicherung
Die angekündigten Maßnahmen zur Reform der Pflegeversicherung müssen dringend in gesetzliches Handeln münden. Ein längeres Vertrösten, insbesondere von an Demenz erkrankten Perso nen und deren Angehörigen, ist nicht hinnehmbar. Der derzeitige Pflegebedürftigkeitsbegriff führt u. a. dazu, dass Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nicht genügend pflegerische Unterstützung bekommen. Obwohl eine Überarbeitung schon fertig ist, kommt es nicht zur Umsetzung. Es ist daher nachvollziehbar, dass der bisherige Vorsitzende der Kommission zur Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu wenig politischen Gestaltungswillen sieht und deshalb nicht weiter machen möchte. Es wird sicher interessant, ob die Gestaltungskraft durch andere Kommissionsvorsitzende erhöht werden kann.
Patientenrechtegesetz
Nach den vielfältigen Vorbereitungen, an denen auch die GKV beteiligt war, sollte es doch auch endlich gelingen, die Patientenrechte in einem Gesetz zu bündeln und transparenter zu machen. Zweifelsohne hat der Schutz der Patienten in Deutschland ein hohes Niveau. Aber es bestehen dennoch Defizite bei der Durchsetzung von Patientenrechten. Diese Defizite müssen ausgeräumt werden und es muss sichergestellt werden, dass Patienten umfassende Informationen und vollständige Transparenz über ihre Rechte und über die Angebote von Gesundheitsleistungen haben. Darüber hinaus sollten mit einem Patientenrechtegesetz die Chancen genutzt werden, die Versorgungsqualität zu sichern bzw. weiter zu verbessern.
Versorgungsstrukturgesetz
Das Versorgungsstrukturgesetz wird uns auch im kommenden Jahr mit den dann anstehenden konkreten Umsetzungsarbeiten beschäftigen. Insbesondere hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen: so muss die vertragsärztliche Bedarfsplanung neu ausgerichtet werden und die Anforderungen an eine wettbewerbsneutrale Konkretisierung der spezialfachärztlichen Versorgung für Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte erfolgen. Insbesondere bei der Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden auch die Bundesländer zeigen können, wie verantwortlich sie ihre neuen Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Bundesebene wahrnehmen. Im nächsten Jahr wird sich auch zeigen, inwieweit die Maßnahmen, die das Gesetz zur Verhinderung einer Unterversorgung vorsieht, auch tatsächlich greifen. Wie bereits dargestellt fehlen in diesem Gesetz die geeigneten Mittel, um Überversorgung abzubauen und der Fehlversorgung, die wir in vielen Regionen Deutschlands beobachten können, wirksam entgegen zu treten. Wettbewerblich konsequent ist die Angleichung der Honorarbedingungen im zahnärztlichen Bereich. Nachdem bereits mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die historisch bedingten Vergütungsunterschiede der Kassen im ärztlichen Bereich nivelliert worden sind, war dieser Schritt nun längst überfällig. Die Ersatzkassen werden in den Landesausschüssen zukünftig stärker, wenn auch noch immer nicht entsprechend ihrer Marktmacht (als stärkste Kassenart) vertreten sein. Aus dieser gestärkten Position heraus werden wir darauf achten, dass die zusätzlichen Spielräume mit Augenmaß genutzt werden.
Das Gesundheitssystem muss in Zukunft besser auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung ausgerichtet werden. Das Versorgungsstrukturgesetz nimmt hier erste wichtige Weichenstellungen vor. Weitere Schritte müssen folgen. Wir müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, gesund älter zu werden. Den demografischen Wandel brauchen wir dann nicht fürchten, sondern können ihn als Chance sehen.
dgd


