23.11.2011

Belegärzte: Der 20%ige Abschlag bei der Honorararztregelung muss weg!

 

Die Vergütungssituation der internistisch tätigen Belegärzte ist so desolat, dass zahlreiche interne Abteilungen in Beleghäusern schließen müssen oder sich in Hauptabteilungen umwandeln. Die Honorararztregulierung kann hier helfen, erklärt Dr. Hans F. Spies, zweiter Vizepräsident des Berufsverbands Deutscher Internisten, BDI e.V., aber nur, wenn der vorgesehene 20%ige Abschlag von der Hauptabteilungs-DRG gestrichen wird.

Der BDI unterstützt daher den Beschluss der 84. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 30. Juni 2011, die Begrenzung der DRG-Abrechnung auf 80% bei honorarärztlicher Tätigkeit von Belegärzten im § 121 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu streichen, um die Ungereimtheiten bei der belegärztlichen Vergütung, insbesondere bezogen auf das unterschiedliche Leistungsrecht ambulant/stationär, zu beseitigen.

BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, diesen Beschluss der Länder-Gesundheitsminister im Entwurf des GKV-Struktur- gesetzes umzusetzen.