18.08.2011
BDI äußert Verbesserungswünsche am Versorgungsstrukturgesetz
Die zahlreichen positiven Ansätze zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes werden vom Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., begrüßt. Allerdings sieht der Verband vor allem bei vier Punkten noch Verbesserungsbedarf:
- Bei der zukünftigen Bedarfsplanung muss darauf geachtet werden, dass die Finanzierung weitere Praxissitze nicht zu zusätzlichen Belastungen der Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Versorgung führt. Mehrbedarf muss mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden.
- Bei der hausärztlichen Versorgung muss das besondere Leistungsspektrum des hausärztlich tätigen Internisten genauso berücksichtigt werden, wie das bei den Kinderärzten der Fall ist.
- In der spezialfachärztlichen Versorgung sollte die Abrechnung der Vertragsärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgewickelt werden, die auch die Qualitätssicherung übernehmen können. Den Krankenhäusern sollte gestattet werden, freiwillig über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen. Die KVen verfügen über das Know-how zur Umsetzung der spezialfachärztlichen Versorgung, so dass keine zusätzliche Kontrollbürokratie bei den Krankenkassen eingerichtet werden muss.
- Der BDI vermisst Vorgaben, die ein Überleben der internistisch tätigen Belegärzte sichern. Zumindest muss der 20%ige Abschlag bei der Abrechnung von honorarärztlichen Leistungen gestrichen werden. Der BDI schließt sich damit der entsprechenden Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz an.
Der BDI hofft, dass seine Anregungen bei den bevorstehenden Anhörungen positiv aufgegriffen werden. Darüber hinaus wird der BDI seine Meinung auch in Gesprächen mit dem Bundesministerium noch einmal detailliert darstellen.


