Bahrs Landarzt-Gesetz sorgt für neuen Zündstoff
Gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land will die Bundesregierung als erste per Gesetz vorgehen. Das sagte Gesundheitsminister Bahr stolz bei Vorlage des 180-Seiten-Werks. Doch bei Ländern und Kassen regt sich Widerstand.
Die Regierungspläne gegen den Ärztemangel provozieren Sorge bei den Ländern und Protest bei Krankenkassen. „Wir begrüßen den Gesetzentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf", sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner (CDU), der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „In einigen Punkten hätten die geplanten Regelungen erhebliche Fehlwirkungen zur Folge."
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am 3. August beschlossen - ab 1. Januar 2012 soll das Gesetz gelten. Wachsende Ärztelücken in ländlichen Regionen sollen geschlossen werden, Mediziner sollen dort mehr verdienen können. Die Bürokratie-Last soll leichter werden.
Grüttner kritisierte: „Bei der erwünschten Regionalisierung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück." Seine Forderung: Einzelne Länder sollten von geplanten bundeseinheitlichen Vorgaben bei Zuschlägen für Ärzte in Mangelregionen abweichen können. „Es gibt regionale Unterschiede, und einzelne ambulante Angebote haben sich in bestimmten Ländern bewährt." Im Bahr-Ressort zeigt man sich gelassen. „Das anstehende parlamentarische Verfahren bietet breiten Raum, um die Punkte zu diskutieren", sagte ein Ministeriumssprecher.
Die Krankenkassen plagt eine andere Sorge: Das Gesetz kostet laut AOK weit mehr als die offiziell veranschlagten rund 300 Millionen Euro. Und das, obwohl das Honorar der Ärzte bereits in den vergangenen Jahren um Milliarden gestiegen sei. Der künftige AOK-Chef Jürgen Graalmann empörte die Ärzte dieser Tage mit seiner Kritik, obendrein arbeiteten viele Mediziner weniger für Kassenpatienten als vereinbart. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery sprach von „billiger Polemik".
Besonders ein Punkt dürfte in den weiteren Beratungen für Zündstoff sorgen, die „spezialärztliche Versorgung". Grüttner: „Hier muss nachgebessert werden." Dabei sollen spezialisierte Ärzte komplexe Krankheiten besser ambulant behandeln können. „Zum Beispiel bei Krebserkrankungen, Anfallsleiden, Aids oder Multipler Sklerose sollen praktisch alle Patienten auch von den Kliniken ambulant versorgt werden können", kritisierte der CDU-Landesminister. „Das würde die niedergelassenen Ärzte unter enormen Druck setzen." Auch Kassenärzte hatten vor ungleichem Wettbewerb zwischen Kliniken und niedergelassenen Medizinern gewarnt.
Zudem bemängelte Grüttner, die Kassen zahlten künftig wohl leichter freiwillige Leistungen von nicht zugelassenen Anbietern wie Heilpraktikern. Ein Wettlauf aus Marketing-Gründen drohe.
Wie das Magazin „Der Spiegel" derweil unter Berufung auf den neuesten Entwurf für das Gesetz zur ärztlichen Versorgung berichtet, müssen niedergelassene Ärzte künftig mit Gehaltseinbußen rechnen, falls Kassenpatienten zu lange auf einen Termin warten müssen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wolle „gegen unbegründete und ungerechtfertigte Wartezeiten vorgehen, dazu werden verschiedene Vorschläge in der Koalition beraten", bestätigte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur dpa.
„Die Vereinbarung von Terminen mit Fachärzten stößt in der Praxis vermehrt auf Schwierigkeiten", heißt es in der Vorlage aus dem Bahr-Ministerium. „Vermeidbare Wartezeiten" entstünden vor allem dann, wenn Hausärzte ihre Patienten an Fachärzte überwiesen. „Im Einzelfall als Ultima Ratio" (letztes Mittel) müsse den Betroffenen deshalb künftig „die ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglicht werden", schreiben Bahrs Beamte laut „Spiegel".
Die Kosten hierfür wolle das Ministerium den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in Rechnung stellen, genauso wie eine Pauschale für den „Vermittlungsaufwand". Das bedeute, dass die Selbstverwaltung der Ärzte am Ende weniger Geld für die Medizinerhonorare übrig hätte. In den vergangenen Monaten hatten die Krankenkassen immer wieder beklagt, dass viele Fachärzte Privatpatienten bevorzugten.
dpa


