Ausländische Pflegehilfen: Geteiltes Echo auf Legalisierungspläne und Zuzugsregelung
Die Pläne der Unionsfraktion im Bundestag, die Beschäftigung von Pflegehilfen aus Nicht-EU-Staaten zu legalisieren, sind auf ein geteiltes Echo gestoßen. Sozialverbände begrüßten den Vorstoß der Union. So erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, es sei richtig, Pflegekräfte aus der Schwarzarbeit und die Familien der Arbeitgeber aus der Kriminalisierung zu holen. Die Legalisierung helfe auch, gegen Ausbeutungsverhältnisse vorzugehen und Mindeststandards durchzusetzen. Laut Schneider ist das aber dennoch keine Lösung für das Problem, dass viele demenziell erkrankte Menschen rund um die Uhr Betreuung benötigen, da sich nicht jeder Hilfen aus dem Ausland leisten könne.
Für Eberhard Jüttner, Verbandsvorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, sind die Unionspläne wegbereitend, „um zukünftig professionelle Pflege und häusliche Betreuung besser miteinander zu verzahnen". Anders die Auffassung der AWO Thüringen. Wie Landesgeschäftsführer Ulf Grießmann kritisierte, gehe es hier „um die Legalisierung von Dumping-Löhnen". Es werde versucht, auf dem Rücken der ausländischen Pflegehilfen und zu Lasten des qualifizierten einheimischen Pflegepersonals Einsparungen zu erreichen. Grundsätzlich sei es zwar zu begrüßen, Pflege in Privathaushalten zu legalisieren. Zwingende Voraussetzungen seien jedoch ein Mindestmaß an Qualifikation und ein gleiches Lohnniveau für deutsche, europäische und nicht-europäische Pflegekräfte. Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) lehnte die Pläne der Union als „Einfallstor für Lohn- und Preisverfall in der Pflege" strikt ab. Stattdessen müsse es darum gehen, den Pflegeberuf attraktiv zu machen und einen „flächendeckenden, guten Mindestlohn" zu zahlen.
BEBP: „Arbeitnehmerfreizügigkeit kein Allheilmittel!"
Die Absicht der Union, die ab dem 1. Mai 2011 eintretende Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf Betreuungs- und Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten auszudehnen, beseitigt für den Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) zudem die Pflegemisere nicht. Der BEBP warnt in diesem Zusammenhang davor, in der Beschäftigung von Angestellten in Privathaushalten ein Allheilmittel zu sehen. Pflegebedürftige eigneten sich nicht als Arbeitgeber, weil die damit verbunden Risiken und Pflichten unüberschaubar seien, meint der Verband. Hier werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Denn zunächst sollte die Politik dafür sorgen, dass die bereits in Deutschland arbeitenden rund 100.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa aus der Illegalität herausgeholt werden. Larisa Dauer, 2. Vorsitzende des BEBP: „Der erste Schritt wäre, die Betreuungskräfte aus der Schwarzarbeit sanktionslos in eine legale Tätigkeit zu transferieren. Hierzu ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber den Pflegebedürftigen und ihren osteuropäischen Betreuungskräften zusichert, dass ihnen das nachträgliche Bezahlen von Sozialabgaben und die Verhängung von Strafen erlassen werden, sofern sie die bisherige Schwarzarbeit anzeigen und in eine legale Beschäftigung umwandeln." Hintergrund: Der Entwurf der Unionsfraktion zur Pflegereform zielt auf die Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten. Damit will die Union die Versorgung der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland unterstützen. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige finanziell entlastet werden, indem die Pflegekassen die für die ausländischen Pflegekräfte zu zahlenden Sozialabgaben übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das aus Nicht-EU-Staaten stammende Personal eine monatliche Entlohnung zwischen 800 bis 1.000 Euro zuzüglich freier Kost und Logis vom Pflegebedürftigen erhält.
dgd


