28.05.2011

Abweisung von Versicherten nach Kassen-Insolvenz - Wesiack: Beschämendes Verhalten einiger Kassen

Die bevorstehende Schließung der CITY BKK zum 1. Juli 2011 hat für einige ihrer Versicherten, die von ihrem freien Wahlrecht für eine andere Krankenkasse Gebrauch machen wollten, eine bittere Erfahrung zur Folge gehabt: Sie wurden unter fadenscheinigen Gründen abgewimmelt. Der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, BDI e.V., Dr. Wolfgang Wesiack, verurteilt das unsolidarische und rechtswidrige Verhalten dieser Kassen als beschämend.

Wesiack verweist auf die gemeinsame Erklärung der Verwaltungsrats- und Verbandsvorsitzenden der Ersatzkassengemeinschaft, wonach es zu einer sozialen und solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört, dass im Falle einer Schließung einer Krankenkasse die anderen Krankenkassen alle Notwendige tun, damit es nicht zu Verunsicherungen durch Probleme mit der Wahl einer neuen Krankenkasse kommt. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehört auch die Barmer GEK, die wegen des Ansturms von CITY-BKK-Kunden ihre Geschäftsstellen in Hamburg vorübergehend geschlossen hatte. Auch andere Krankenkassen erweckten den Eindruck, dass sie die suchenden Versicherten nicht haben wollten.

Hier zeigt sich ein Konstruktionsfehler der Finanzierung der Krankenkassen über den Gesundheitsfonds. Krankenkassen mit einer ungünstigen Mitgliederstruktur geraten leicht in eine finanzielle Schieflage, versuchen jedoch, Zusatzbeiträge zu vermeiden, um nicht unattraktiv zu werden.

Der BDI mahnt alle gesetzlichen Krankenkassen, sich ihrer solidarischen Verpflichtung gerecht zu erweisen und die Versicherten nicht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu verunsichern. Die soziale Krankenversicherung in Deutschland hat einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung, der nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf, sagt der BDI-Präsident. Auch unter den Bedingungen des Wettbewerbs sollten sich die Krankenkassen auf ihre Rolle als Anwälte der Versicherten besinnen und dies nicht allein den Ärzten überlassen.